Köln


An der Universität zu Köln läuft der Studiengang ‚Lehramt für Sonderpädagogik’ (9 Semester Regestudienzeit mit dem Abschluss Staatsexamen) aus und wird ab dem WS 2011/12 durch das ‚Lehramt für sonderpädagogische Förderung’ (Bachelor of Arts und Master of Education) ersetzt. Daneben ist es, wie bisher auch, möglich im Rahmen des Lehramtes für Gymnasien oder Berufskollegs anstelle eines zweiten Unterrichtsfaches eine sonderpädagogische Fachrichtung (z.B. Hören und Kommunikation) zu studieren. Das neue gestufte Studienmodell wird in den nächsten Jahren sukzessive aufgebaut: Das schulformbezogene Bachelorstudium beginnt zum Wintersemester 2011/12 mit dem ersten Semester und wird nach sechs Semestern zum Sommersemester 2014 vollständig ausgebaut sein. Die Aufbauphase des viersemstrigen, schulformspezifischen Masterstudiums beginnt zum Wintersemester 2014/15 und endet mit dem Sommersemester 2016. Es besteht bereits das Angebot eines interdisziplinären Masterstudiengangs ‚Rehabilitationswissenschaften’ mit dem wählbaren Schwerpunkt „Pädagogik und Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung“.

Vor Aufnahme des Lehramtsstudiums ist ein mindestens 20tägiges Eignungspraktikum (soll spätestens vor dem einmonatigen Orientierungspraktikum im ersten Studienjahr absolviert sein) verpflichtend für alle Studierenden. Nach Erfüllung dieser Voraussetzung werden dann über eine Zeit von 10 Semestern zwei sonderpädagogische Fachrichtungen (Fachrichtung I: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung oder Förderschwerpunkt Lernen; Fachrichtung II: Der nicht gewählte Förderschwerpunkt I oder einer von vier weiteren Förderschwerpunkten, u.a. Hören und Kommunikation) und die Fachwissenschaften und –didaktiken zweier gleichwertiger Unterrichtsfächer/Lernbereiche (I: sprachliche oder mathematische Grundbildung bzw. Mathematik; II: eines von elf weiteren) sowie als erziehungswissenschaftlicher Anteil die Bildungswissenschaften studiert. Durch die Wahl des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation ist in der Prüfungsordnung das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache durch den Besuch der semesterbegleitenden Gebärdensprachkurse festgelegt. Außerschulische und schulische Berufsfeldpraktika im Umfang von je mindestens vier Wochen im dritten oder vierten Semester, die konkretere berufliche Perspektiven für den schulischen oder außerschulischen Bereich eröffnen sollen, schließen sich in der vorlesungsfreien Zeit an.

Die Masterphase enthält zusätzlich einen Deutsch-als-Zweitsprache-Anteil und ein mindestens fünfmonatiges Praxissemester. Besondere Schwerpunkte in der Forschung und Lehre der beiden Professuren für Hörgeschädigtenpädagogik sind „Gebärdensprache und ihre Didaktik“, sowie „Audiopädagogik“. Der Großteil der Lehrstuhlmitarbeiter/-innen ist DGS-kompetent.

In NRW werden im Sommersemester 2011 letztmalig Semestergebühren von 500,-€ erhoben, so dass für die folgenden Semester ausschließlich der Semesterbeitrag von 214,-€, der eine NRW-weite Fahrberechtigung im Nahverkehr einschließt, zu leisten ist.

Nähere Informationen zum Studiengang unter: http://www.hf.uni-koeln.de/31215

Nähere Informationen zum Lehrstuhl: http://hf.uni-koeln.de/30041 und http://audiopaedagogik.de

Kontakt: koeln@bsgs-online.de

Ansprechpartner: Sabrina Oswald